KFZ Hauptuntersuchung* / TÜV

Fahren Sie mit Sicherheit – neuer TÜV und AU

Seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für Kraftfahrzeuge erforderlich. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Ihr verdanken wir eine hohe technische Sicherheit der Fahrzeuge auf unseren Straßen.

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.

Wir sind ein anerkannter Prüfstützpunkt und führen für Sie die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) in unserer Werkstatt durch. Schnell und effizient:

Montag 11:00 Uhr, Dienstag 13 Uhr, Mittwoch 15 Uhr, Donnerstag 9:00 Uhr und Freitag 11:00 Uhr

Unser Angebot

Nur ein Werkstattbesuch

Wenn Sie wünschen, führen wir bei dieser Gelegenheit auch andere Reparaturen wie z.B. die Jahresinspektion oder einen Ölwechsel durch.

Der Vorabcheck

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihr Fahrzeug von uns auf alle HU-relevanten Kriterien prüfen. So funktioniert der „TÜV“ reibungslos.

Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Fragen Sie nach unserem Fahrservice!

Wissenswertes zur Hauptuntersuchung

Warum ist die Hauptuntersuchung sinnvoll?

Ziel der Hauptuntersuchung ist es, technische Mängel rechtzeitig zu erkennen und so die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Auch übermäßige Schadstoffemissionen können erkannt und behoben werden. Ihr Vorteil: Erhöhte Schadstoffwerte weisen nicht selten auf einen zu hohen, schadensbedingten Kraftstoffverbrauch hin, der Sie bares Geld kostet.

Wann muss die Hauptuntersuchung erfolgen?

Wann Ihre nächste Hauptuntersuchung notwendig ist, können Sie an der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Angabe des Jahres befindet sich im Zentrum der Plakette, die Zahl oben in der Mitte zeigt den Monat.

Auch in Ihrem Fahrzeugschein ist der Termin vermerkt. Die erste Prüfung eines Neuwagens steht in der Regel nach drei Jahren an. Das Intervall für alle weiteren Hauptuntersuchungen beträgt zwei Jahre. Da die Abgasuntersuchung im Rahmen der HU erfolgt, gelten hier die gleichen Fristen.

Achtung: Für Gewerbefahrzeuge gelten andere Regelungen!

Die Abgasprüfung in einer autorisierten Werkstatt kann bis zu einen Monat vorgezogen werden, so können etwaige Mängel rechtzeitig beseitigt werden. Stichtag ist dabei allerdings das auf der Prüfplakette angegebene Datum, nicht die tatsächliche HU.

Welche Strafen drohen, wenn meine HU abgelaufen ist?

Lassen Sie die Hauptuntersuchung Ihres PKWs nicht rechtzeitig durchführen, droht Ihnen ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach der Überziehungszeit:

mehr als zwei bis vier Monate: € 15,- Verwarnungsgeld
mehr als fünf bis acht Monate: € 25,- Verwarnungsgeld
mehr als acht Monate: € 60,- und 1 Punkt in Flensburg

* Hauptuntersuchung nach § 29 StVZo durchgeführt durch externe Prüfingenieure einer amtlichen anerkannten Überwachungsorganisation.

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